Alle Beträge verstehen sich inklusive aller Abgaben.
Im Preis inbegriffen sind ausführliche schriftliche Unterlagen nach dem aktuellen Stand der Ernährungsmedizin.
Die diätologische Befundung für den zuweisenden Arzt/Ärztin ist im Preis inbegriffen.
Basierend auf:
medizinischen Befunden (Diagnosen, Laborparametern, usw.)
Ernährungsanamnese
Körperzusammensetzung (BIA Messung)
eigenen Wünschen und Bedürfnissen
werden die Ziele der Ernährungstherapie vereinbart und die Ernährungsempfehlungen besprochen.
Je nach Indikation finden in individuell zielführenden Intervallen Verlaufstermine statt. Derart kann die Ernährungstherapie spezifisch optimiert werden.
Bei Fettstoffwechselstörungen und Nahrungsmittelunverträglichkeiten reichen in der Regel 2 bis 3 Termine.
Bei chronischen Erkrankungen wie z.B. Übergewicht, Diabetes, Verdauungsstörungen und nach bariatrischen Eingriffen sind 5 bis 6 Termine übers Jahr notwendig, um eine nachhaltige Umstellung der Ernährungsgewohnheiten und Lebensstiländerung engmaschig zu unterstützen.
Ersttermin mit Anamnese
und ernährungsmedizinischer Handlungsempfehlungen
(Dauer 60 bis zu 75 min.)
BIA-Messung
Folgetermin
(Dauer 30 bis zu 45 min.)
Vorträge,
Workshops
€ 110,- bis 130,-
€ 40,-
€ 50,- bis € 70,-
Preis auf Anfrage
Die Honorarnote kann bar nach der Behandlung oder per Überweisung beglichen werden.
Ersttermin mit Anamnese
und ernährungsmedizinischer Handlungsempfehlungen
(Dauer 60 bis zu 75 min.)
€ 100,- bis € 120,-
BIA-Messung € 40,-
Folgetermin
(Dauer 30 bis zu 45 min.)
€ 40,- bis € 60,-
Individuelle Pakete
Preis auf Anfrage
Vorträge, Workshops, Seminare im Rahmen
Preis auf Anfrage
Wie wird das Honorar bezahlt? Die Honorarnote kann bar nach der Behandlung oder per Überweisung beglichen werden.
Wieviel bekomme ich von meiner Krankenversicherung zurück?
Die gesetzlichen Krankenkassen in Österreich sehen keine Rückerstattung des Honorars für ernährungsmedizinische Beratung und Ernährungstherapie vor.
Wenn Sie bei der SVA (Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft) versichert sind, erhalten jährlich von dieser den sogenannten “Gesundheits-100er” für gesundheitsfördernde Maßnahmen. Eine ernährungsmedizinische Therapie kann dadurch teilweise rückerstattet werden (weitere Infos entnehmen Sie der SVA Website)
Wieviel bekomme ich von der privaten Kranken-Zusatzversicherung (mit ambulantem Tarif) zurück?
Diese Frage kann leider nicht pauschal beantwortet werden, da die privaten Kranken-Zusatzversicherungen Rückerstattungen für ernährungsmedizinische Beratung- und Ernährungstherapie abhängig von dem abgeschlossenen Versicherungspacket gewährleisten. Um eine möglichst hohe Rückerstattung zu erreichen, ist es empfehlenswert meine Honorarnote mit einer medizinischen Verordnung den Haus- oder Facharzt bei Ihrer privaten Krankenzuversicherung einzureichen.
Wieviel bekomme ich von der Krankenkasse zurück?
Generell gibt es für Ernährungsberatungen teilweise Rückerstattungen.
Allgemein wird zwischen einer präventiven (ernährungsmedizinischen Beratung) und einer ernährungstherapeutischen Beratung unterschieden.
Bei der präventiven Gesundheitsvorsorge (§20 SGBV) bezuschussen die Krankenkassen bis zu 3 Beratungsterminen pro Jahr. Die Kostenbeteiligung durch die Krankenkasse muss im Vorfeld abklärt werden.
Bei der ernährungstherapeutischen Beratung (§ 43 SGBV) bezuschussen die Krankenkassen in der Regel bis zu sechs Einzelberatungstermine. Eine Zuweisung durch den behandelnden Arzt ist für die Gewährung dieser Leistung erforderlich. Die Kostenbeteiligung durch die Krankenkasse muss im Vorfeld abklärt werden.